Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.
2. Angebots – Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt.
Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen, mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.
4. Bescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Seminarstunden besucht wurden.
5. Preisgestaltung
Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht abgewichen werden.
Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.
Beratungsleistungen für Firmen, Krankenkassen oder andere Institutionen sind der entsprechenden Preisliste zu entnehmen.
6. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Beratungsleistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Teilnehmer-
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.
7. Pflichten der Vertragspartner
Der Auftragnehmer gewährleistet stets nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuestem Stand der Ernährungsmedizin zu beraten.
Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Berufsverband e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort-
Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbunden wird.
Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.
8. Haftung für Schäden
Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden.
Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9. Speicherung von Daten
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.
10. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
Stand 2016